AGB

Delger Pflanzenhandel GmbH

Marschstraße 14
26689 Apen / Apermarsch

Tel.: 04409 97900-0
Fax: 04409 97900-99
E-Mail: info@delger-pflanzen.de

Geschäftsführerin:

Sabine Delger

Inhaltlich Verantwortlicher der Website:

Sabine Delger

Handelsregister Oldenburg unter HRB 120793
Umsatzsteuer-IdentNr. DE 812361309

Gestaltung & Konzeption

Bildnachweis:
photocase.de | frost von seraph

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Delger Pflanzenhandel GmbH, Apen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Kaufverträge, einschließlich auch aller Angebote, mit Unternehmern iSd § 14 BGB.
Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Angenommene Angebote werden mit unserer Auftragsbestätigung oder -ausführung verbindlich.
4. Erhebt der Käufer nach Eingang der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich Widerspruch, so gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der
Auftragsbestätigung erteilt.
5. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen entgegenstehen.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung, Transport und Maut in Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Bei Neuerscheinen unserer Sortiments- und Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit.
2. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der
Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
3. Wir sind berechtigt, die Erbringung der vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden
Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtern.
Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist sind wir bei Untätigbleiben des Bestellers berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu
machen. Aufträge können von uns gegen Nachnahme ausgeführt werden.
Für Lieferung auf Rechnung beträgt das Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Rechnung gewähren wir
2% Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag, sofern der Käufer alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen vollständig erfüllt hat.
4. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes/Leistungsverweigerungsrechtes durch den Besteller ist ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Aufrechnungen
gegen unsere Forderungen mit Gegenansprüchen des Bestellers, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt.
5. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten
des Bestellers.
6. Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges 8 % Zinsen p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zusätzlich berechnet.

III. Versand und Verpackung

1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wird die Versendung durch einen Umstand, den der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so geht die
Gefahr vom Tage unserer Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
2. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Mehrwegverpackungen (z. B. Gitterboxen,
Baumschulpaletten usw.) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten des Bestellers zurückgeführt werden.
Transportkosten, Rollgelder, Maut, Versicherungsbeiträge etc. sind vom Besteller zusätzlich zu tragen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Eine
Transportversicherung wird allerdings nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen.
3. Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen erfolgen.

IV. Lieferpflichten

1. Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z. B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen, unverschuldeten Umständen wie z. B. Seuchen, Streik,
Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die
Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umständen die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei.
Schadensersatzansprüche kann der Besteller in diesem Fall nicht geltend machen.
2. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.
3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

V. Maße und Muster

1. Sämtliche Maße sind ca.-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig.
2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
einschließlich Nebenforderungen in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende
Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
2. Der Besteller ist bis auf unseren Widerruf hin berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges weiter zu veräußern. Hierbei ist der
bestehende Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Dritterwerber offenzulegen und uns auf Verlangen Name und Anschrift des Dritterwerbers mitzuteilen.
3. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (insbesondere Verpfändung, Sicherungsübereignung) ist der Besteller nicht befugt. Bei Pfändungen in die
Vorbehaltsware sind wir unter Angabe von Name und Anschrift des Pfändungsgläubigers unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Die dem Besteller aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der
Besteller hiermit an uns ab. Die Abtretung ist von uns angenommen. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis auf unseren Widerruf,
spätestens aber bis zu einem Zahlungsverzug des Bestellers, einzuziehen. Ab dem Eintritt des Zahlungsverzuges sind wir durch den Besteller hiermit
unwiderruflich bevollmächtigt, den Dritterwerber von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Alle hierfür erforderlichen
Informationen und Belege sind uns vom Besteller unverzüglich zu erteilen.
5. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des
Bestellers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten zur Freigabe oder Rückgabe von Sicherheiten nach Wahl des Anspruchstellers im Umfang
des Überhanges verpflichtet.
6. Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Besteller die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder
fremdem Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen, und dabei so
zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar bleibt. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu
gehört insbesondere fachgerechte Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.

VII. Sachmängelhaftung

1. Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Besteller ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein
gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich längstens auf die Dauer von 1 Jahr ab Auslieferung und setzt
voraus, dass der Besteller die Pflanzen fachgerecht behandelt. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer
Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall usw. sind von der Garantie nicht umfasst.
2. Eine Gewähr für Sortenechtheit der Pflanzen oder auch der Nachzucht übernehmen wir nur, soweit dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. In diesem Falle
beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab dem Tag der Lieferung.
3. Die gelieferten Pflanzen sind vom Besteller bei Anlieferung zu untersuchen. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden
nach Kenntnis, schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen ebenfalls binnen 24 Stunden nach Kenntnis, spätestens jedoch nach Ablauf
von 1 Jahr nach Auslieferung, schriftlich gerügt werden.
4. Wir sind berechtigt, in Fällen eines vorliegenden Mangels eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Bei Fehlschlagen steht dem Besteller ein Anspruch auf Minderung
oder Rücktritt zu. Schadensersatzansprüche belaufen sich höchstens auf den einfachen Netto-Rechnungswert.
5. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, Schadensersatzansprüche beruhen auf einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder Gesundheit aufgrund einer vorsätzlichen/fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen. Ebenso nicht
ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.
2. Es gilt deutsches Recht.